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Tarif 595 und XML 5.0 ab 2027: So bereiten Sie Ihre Rechnungsstellung vor

Ab 2027 gelten für gesundheitsfördernde Leistungen Tarif 595 und XML 5.0. So bereiten Sie Daten und Rechnungsstellung mit edoobox rechtzeitig vor.

Wer gesundheitsfördernde Kurse, Trainings oder Abonnemente anbietet, kennt den heutigen Ablauf: Kundinnen und Kunden erhalten eine Rechnung oder Abo-Bestätigung und reichen diese bei ihrer Krankenzusatzversicherung ein. Ab dem 1. Januar 2027 wird dieser Prozess einheitlicher. Die beteiligten Krankenversicherer, Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen setzen dann für neu ausgestellte Rückforderungsbelege den Tarif 595 und den Rechnungsstandard XML 5.0 voraus.

Für Anbieter bedeutet das zunächst zusätzlichen Vorbereitungsaufwand. Neben den gewohnten Rechnungsdaten müssen künftig auch Tarifposition, GLN, ZSR, Versicherungsangaben und die AHV-Nummer korrekt zusammengeführt werden. Genau hier soll die geplante Tarif-595-Funktion von edoobox ansetzen: Die benötigten Angaben werden mit der bestehenden Buchungs- und Rechnungsverwaltung verbunden, damit Sie nicht für jede Rechnung einen separaten Prozess aufbauen müssen.

Hinweis zur Verfügbarkeit in edoobox

Die Tarif-595-Funktion befindet sich derzeit in der finalen Vorbereitung und ist noch nicht in der produktiven Version von edoobox verfügbar. Den genauen Veröffentlichungstermin und die Einrichtungsschritte kommunizieren wir rechtzeitig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tarif 595 betrifft ambulante gesundheitsfördernde Leistungen der Zusatzversicherung nach VVG.
  • Ab 1. Januar 2027 wird für neue Rückforderungsbelege das Rechnungsformat XML 5.0 vorausgesetzt.
  • Eine Tarif-595-Rechnung benötigt zusätzliche Anbieter-, Versicherungs- und Teilnehmerdaten.
  • Der Tarif regelt die Darstellung der Leistung, aber weder Ihren Preis noch eine garantierte Rückvergütung.
  • Die geplante edoobox Funktion wird die XML-Datei aus den vorhandenen Buchungs- und Rechnungsdaten erstellen.
  • Die direkte Übermittlung über eTG bleibt ein separater und nach aktuellem Stand freiwilliger Prozess.

Was ändert sich mit Tarif 595?

Tarif 595 trägt offiziell die Bezeichnung «Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG». Er schafft eine gemeinsame Struktur für Leistungen wie Fitnessabonnemente, Gruppenkurse, Personal Training, Body-and-Mind-Angebote sowie ausgewählte Beratungs- und Präventionsleistungen. Je nach Angebot wird beispielsweise pro Lektion, pro Monat oder pro Jahr abgerechnet.

Der Tarif ist dabei nicht mit einer Preisliste gleichzusetzen. Sie bestimmen Ihren Preis weiterhin selbst. Auch die Anerkennung Ihres Angebots und die Höhe einer Rückvergütung richten sich weiterhin nach der Zusatzversicherung Ihrer Kundschaft. Eine technisch korrekte Rechnung erleichtert die Verarbeitung, sie ist aber keine Zahlungszusage der Krankenkasse.

VVG statt Grundversicherung

Tarif 595 gehört in den Bereich der freiwilligen Krankenzusatzversicherung nach VVG. Er ist kein Tarif der obligatorischen Grundversicherung. Ob eine Leistung vergütet wird, hängt deshalb weiterhin vom Versicherungsprodukt, von der Anerkennung des Anbieters und von den Bedingungen der jeweiligen Krankenkasse ab.

Tarif und XML erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Der Tarif beschreibt, welche Leistung abgerechnet wird. Das XML-5.0-Schema beschreibt, wie die gesamte Rechnung technisch aufgebaut sein muss. Erst beides zusammen ergibt einen standardisierten Tarif-595-Rückforderungsbeleg.

Das klingt technisch, hat aber einen einfachen Nutzen: Die Krankenkasse erhält die Angaben in einer einheitlichen, maschinenlesbaren Form. Dadurch lassen sich unvollständige oder schwer lesbare Belege vermeiden. ZUGFeRD und XRechnung sind andere Rechnungsformate und ersetzen Tarif-595-XML nicht.

Welche Daten benötigt eine Tarif-595-Rechnung?

Für die Rechnung werden Angaben zusammengeführt, die heute teilweise an unterschiedlichen Orten gepflegt werden. Eine saubere Vorbereitung spart später Rückfragen und manuelle Korrekturen.

  • Rechnungssteller: Firmenname, Adresse, GLN und ZSR
  • Leistungserbringer: Provider-GLN, Standort-GLN, ZSR und Leistungsort
  • Krankenkasse: Name, Adresse und GLN des zuständigen Versicherers
  • Versicherte Person: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und AHV-Nummer
  • Leistung: Tarif 595, Tarifziffer, offizielle Bezeichnung, Anzahl und Preis pro Einheit
  • Zeitraum: Effektiver Beginn und Ende des Abonnements oder Angebots
  • Behandlung: ambulant, Prävention und Behandlungskanton
  • Zahlung: CHF, IBAN, Referenz, Rechnungsbetrag und offener Betrag
  • Rechnung: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und gegebenenfalls Mahninformationen

Bei minderjährigen Teilnehmenden kann zusätzlich die gesetzliche Vertretung relevant sein. Wichtig ist, dass die versicherte Person eindeutig ausgewiesen bleibt. Auch der Leistungszeitraum muss stimmen: Massgeblich ist der tatsächliche Beginn des Angebots oder Abonnements.

So wird die geplante Funktion in edoobox arbeiten

Unser Ziel ist ein nachvollziehbarer Ablauf ohne doppelte Datenerfassung. Die Tarif-595-Ausgabe wird deshalb direkt an die vorhandene Teilnehmer-, Buchungs- und Rechnungsverwaltung angebunden.

  1. Grundangaben einmalig vorbereiten: In den Rechnungseinstellungen werden Anbieter- und Standort-GLN, ZSR-Nummer, Krankenkassendaten, Standard-Tarifposition, Behandlungskanton, Mengenregel, AHV-Datenfeld und IBAN hinterlegt. Eine Prüfung wird verhindern, dass die Funktion mit einer offensichtlich unvollständigen Konfiguration aktiviert wird.
  2. Benötigte Angaben bei der Buchung erfassen: Für die AHV-Nummer kann ein eigenes Teilnehmerdatenfeld verwendet und mit der Tarif-595-Einstellung verknüpft werden. Sie entscheiden, in welchen Anmeldeformularen das Feld angezeigt und als Pflichtfeld abgefragt wird. Name, Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht werden ebenfalls aus den Teilnehmerdaten übernommen.
  3. Tarifposition und Menge passend festlegen: In der ersten Umsetzung wird eine Standard-Tarifposition in den Rechnungseinstellungen hinterlegt. Als Menge wird wahlweise eine pauschale Einheit oder die Anzahl gebuchter Lektionen verwendet. Das deckt beispielsweise Jahresabonnemente mit Menge 1 sowie 10er-Kursabonnemente mit zehn Lektionen ab.
  4. Rechnung wie gewohnt erstellen: Die Rechnung wird weiterhin automatisch bei der Buchung oder manuell durch einen Administrator erstellt. edoobox wird die benötigten Teilnehmer-, Buchungs- und Zahlungsdaten für die Tarif-595-Ausgabe zusammenführen. Die Funktion ist für Rechnungen in Schweizer Franken vorgesehen.
  5. XML prüfen, speichern und bereitstellen: Aus der Rechnung wird eine separate XML-Datei im generalInvoice-5.0-Format entstehen. Vor dem Speichern wird edoobox die technische Struktur gegen das offizielle Schema prüfen. Anschliessend wird das XML in der Rechnungsansicht zum Download bereitstehen und bei den vorgesehenen Rechnungs-E-Mails mitgegeben werden können.

Beispiel: Ein 10er-Kursabonnement

Eine Kundin bucht zehn Lektionen eines anerkannten Gruppenkurses. Beim Anmeldeprozess werden die für die Rechnung benötigten persönlichen Angaben erfasst. Für die Abrechnung wird die passende Tarifposition «pro Lektion» mit Menge 10 verwendet.

Sobald die Funktion verfügbar und eingerichtet ist, wird edoobox aus der normalen Einzelrechnung zusätzlich das Tarif-595-XML erstellen. Die Kundin bezahlt wie gewohnt beim Anbieter und reicht den Rückforderungsbeleg bei ihrer Zusatzversicherung ein. Ob und in welcher Höhe eine Rückvergütung erfolgt, entscheidet die Krankenkasse anhand des Versicherungsprodukts.

Tiers Garant und eTG: zwei mögliche Wege

Im üblichen Tiers-Garant-Prozess bezahlt die Kundin oder der Kunde die Rechnung bei Ihnen und reicht den Rückforderungsbeleg selbst bei der Zusatzversicherung ein. Die Krankenkasse prüft anschliessend die Anerkennung, die Versicherungsdeckung und den vergütbaren Betrag.

Die geplante edoobox Funktion wird das benötigte XML erstellen und bereitstellen. Eine direkte elektronische Übermittlung an die Krankenkasse über eTG oder MediData ist damit nicht automatisch verbunden. eTG ist nach aktuellem Stand freiwillig und benötigt einen separaten Übermittlungsvertrag sowie eine Einverständniserklärung der Kundschaft.

Auch die AHV selbst bezahlt diese Leistungen nicht. Die AHV-Nummer dient im Rückforderungsbeleg lediglich dazu, die versicherte Person eindeutig zu identifizieren.

Abgrenzung zu Tarif 590

Tarif 595 gilt nicht pauschal für alle Angebote mit Gesundheitsbezug. Er ist für Gesundheitsförderung und Prävention durch Fitnesscenter, Kursanbieter, Bewegungsstudios und vergleichbare Einrichtungen vorgesehen. Leistungen der Komplementär- und Alternativmedizin werden dagegen grundsätzlich über Tarif 590 abgerechnet.

Wenn Sie in beiden Bereichen tätig sind oder mehrere ZSR-Nummern verwenden, müssen die Leistungen getrennt abgerechnet werden. Klären Sie die Zuordnung im Zweifelsfall mit Ihrer Zertifizierungsstelle.

AHV-Nummer und Datenschutz

Die AHV-Nummer ist ein dauerhafter Personenidentifikator und sollte entsprechend sorgfältig behandelt werden. Zudem können einzelne Tarifpositionen Rückschlüsse auf persönliche oder gesundheitliche Umstände zulassen.

Erheben Sie deshalb nur die Angaben, die Sie für den Rückforderungsbeleg benötigen. Beschränken Sie den Zugriff auf zuständige Mitarbeitende, verwenden Sie sichere Administrationszugänge und prüfen Sie, wie Rechnung und XML an die richtige Person zugestellt werden.

Die systematische Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb der AHV ist rechtlich geregelt. Vor der produktiven Nutzung sollten Sie deshalb die Rechtsgrundlage, Ihre Rolle als Verantwortlicher, mögliche Meldepflichten sowie Aufbewahrungs- und Löschfristen klären. Eine Einwilligung im Anmeldeformular ersetzt diese Prüfung nicht automatisch.

Als Schweizer Partner stellt edoobox die technische Grundlage für eine strukturierte und kontrollierte Bearbeitung bereit. Die Verantwortung für die zulässige Erhebung, die korrekte Tarifzuordnung und die Zugriffsorganisation bleibt beim jeweiligen Anbieter. Bei Fragen zur Einrichtung unterstützt Sie unser Team persönlich.

Was Sie bereits jetzt vorbereiten können

  1. GLN und ZSR prüfen: Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre Zertifizierungsstelle oder Ihr Qualitätslabel.
  2. Angebote zuordnen: Ermitteln Sie für Ihre Kurse, Abonnemente und Beratungen die passenden Tarifpositionen und Mengen.
  3. Teilnehmerdaten vorbereiten: Prüfen Sie, ob Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht und AHV-Nummer vollständig erfasst werden können.
  4. Versicherungsprozess definieren: Legen Sie fest, wie die korrekte Krankenkasse und deren GLN zugeordnet werden.
  5. Datenschutz klären: Aktualisieren Sie Informationen, Berechtigungen sowie Aufbewahrungs- und Löschregeln.
  6. Testfälle festlegen: Planen Sie Tests für Einzelbuchungen, 10er- und Jahresabonnemente, fehlende Pflichtdaten und Korrekturen.

Korrekturen bleiben nachvollziehbar

Stimmen Betrag, Zeitraum oder Teilnehmerdaten nicht, sollte ein ausgestellter Beleg nicht nachträglich manuell verändert werden. edoobox unterstützt bereits heute die Aktualisierung von Rechnungen über eine Stornorechnung und eine anschliessend neu erstellte Rechnung. Die geplante Tarif-595-Funktion wird in diesen bestehenden Ablauf eingebunden.

Bei einer direkten eTG-Übermittlung gelten zusätzliche Regeln. Nach den aktuellen FAQ ist dort bei Fehlern ein vollständiges Storno und danach eine neue Rechnung vorgesehen.

Fazit: Jetzt vorbereiten, später einfacher abrechnen

Tarif 595 bringt ab 2027 zusätzliche Anforderungen, schafft aber auch einen klareren und einheitlicheren Abrechnungsprozess. Entscheidend ist, die benötigten Angaben frühzeitig zu ordnen und die eigenen Angebote den richtigen Tarifpositionen zuzuweisen.

Die geplante edoobox Funktion wird diese Aufgabe in den gewohnten Buchungs- und Rechnungsablauf integrieren. Teilnehmerdaten, Leistungszeitraum, Betrag und Zahlungsinformationen müssen dadurch nicht in einem separaten System nochmals erfasst werden. Das Tarif-595-XML wird aus der Rechnung erstellt, technisch geprüft und zum Download beziehungsweise Versand bereitgestellt.

Bis zur Veröffentlichung können Sie GLN, ZSR, Tarifpositionen, Teilnehmerdaten und Datenschutzprozesse vorbereiten. So bleibt genügend Zeit für Tests vor dem 1. Januar 2027. Wenn Sie bei der Einrichtung Unterstützung benötigen, begleitet Sie das edoobox Team persönlich durch die nächsten Schritte.

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Massgeblich sind die jeweils aktuellen Unterlagen des Forums Datenaustausch, der Versicherer und der zuständigen Zertifizierungsstelle.

Häufige Fragen zu Tarif 595 und edoobox

Ist Tarif 595 ab 2027 gesetzlich vorgeschrieben?

Tarif 595 wird ab dem 1. Januar 2027 von den beteiligten Versicherern und Branchenorganisationen für gesundheitsfördernde Leistungen im VVG-Bereich vorausgesetzt. Es handelt sich nicht um eine allgemeinverbindliche Tarifpflicht der Grundversicherung.

Garantiert eine Tarif-595-Rechnung eine Rückerstattung?

Nein. Die Krankenkasse prüft weiterhin die Anerkennung des Anbieters, die versicherte Leistung, die Deckung und den maximal vergütbaren Betrag.

Reicht eine gewöhnliche PDF-Rechnung aus?

Eine selbst erstellte PDF-Rechnung ist nicht mit einer Rechnung nach XML 5.0 gleichzusetzen. Für die maschinenlesbare Verarbeitung wird die strukturierte XML-Datei beziehungsweise die standardisierte Darstellung benötigt.

Wird die Leistung über die AHV abgerechnet?

Nein. Die AHV-Nummer dient im Rückforderungsbeleg lediglich zur eindeutigen Identifikation der versicherten Person. Geprüft wird die Leistung durch die private Krankenzusatzversicherung.

Ist die elektronische Übermittlung über eTG zwingend?

Nein. Die direkte Übermittlung ist nach aktuellem Stand freiwillig. Die Kundschaft kann den Rückforderungsbeleg weiterhin selbst bei ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Können Tarif 590 und Tarif 595 auf derselben Rechnung verwendet werden?

Die beiden Leistungsbereiche sollen klar getrennt und mit den jeweils passenden ZSR-Nummern abgerechnet werden. Bei Unsicherheit sollte die zuständige Zertifizierungsstelle kontaktiert werden.

Ist die Tarif-595-Funktion in edoobox bereits verfügbar?

Noch nicht. Die Funktion befindet sich laut bereitgestelltem Stand in finaler Vorbereitung. Der genaue Veröffentlichungstermin und die Einrichtungsschritte werden separat kommuniziert.